Präventionspreis für Berliner Projekt „Gesunder Mund“
Das gemeinsame Projekt von der Zahnärztekammer Berlin und vom Berliner Hilfswerk Zahnmedizin e.V. (BHZ) ermöglicht eine zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderung. Für „Gesunder Mund“ sind zurzeit elf zahnmedizinische Teams in 67 Berliner Wohneinrichtungen unterwegs, um die Bewohner vor Ort gemeinsam mit ihren Betreuern für den Erhalt und zur Verbesserung ihrer Mundgesundheit durch Zahnputzübungen, Mundhygieneberatung und Empfehlungen zur regelmäßigen Anwendung von Fluoriden praktisch zu unterstützen. Die Anleitungen zu einer behindertenspezifischen Mundhygiene vor Ort werden durch speziell fortgebildete zahnmedizinische Teams, bestehend aus Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Zahnmedizinischen Fachangestellten, halbjährlich durchgeführt und unabhängig von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erbracht.
Entgegengenommen wurde die Auszeichnung von Projektinitiatorin und wissenschaftlicher Leiterin Dr. Imke Kaschke, von Dr. Peter Nachtweh, stellvertretender Vorsitzender des BHZ, der für die Organisation verantwortlich ist, sowie von den Zahnärztinnen Erny Grundmann und Heike Prestin. Die Termine sowie die Abrechnung der Besuche werden von der Zahnärztekammer Berlin koordiniert.
Dr. Imke Kaschke, wissenschaftliche Leiterin des Projektes „Gesunder Mund“: „Ich freue mich für alle Beteiligten des Berliner Gruppenprophylaxeprojektes – sowohl für die aktiven zahnmedizinischen Teams als auch für teilnehmenden Wohneinrichtungen – sehr über diese Auszeichnung und Anerkennung. Damit wird die Forderung zur konsequenten Fortsetzung zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe bei Menschen mit Behinderung jenseits des 18. Lebensjahres erneut in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Und das ist trotz der aktuellen Regelungen für ein zahnmedizinisches Präventionsmanagement (SGB V, §22a) nach wie vor als Basismaßnahme zur Verbesserung der Mundgesundheit der Zielgruppe von großer Bedeutung.“
Dr. Peter Nachtweh, stellvertretender BHZ-Vorsitzender und Organisator des Projektes „Gesunder Mund“: „Seit seiner Gründung unterstützt das BHZ unterschiedliche Projekte in der großen Stadt Berlin überall dort, wo Hilfe dringend nötig ist und diese schnell und unbürokratisch erfolgen muss. Beispielhaft seien die Zahnarztpraxen für Obdachlose und das Dentomobil für Suchtkranke erwähnt. ‚Gesunder Mund‘ ist ein weiteres Projekt der BHZ. Die Teilnahme am Projekt wird über die Träger der Behindertenhilfe allen Erwachsenen mit Behinderung, die fast selbstständig in Berliner Wohneinrichtungen leben, angeboten. Eine gute Zahn- und Mundgesundheit hat nicht zuletzt Einfluss auf die allgemeine Gesundheit und ist die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Erwachsene Menschen mit Behinderung jenseits des 18. Lebensjahres werden von der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe sonst nicht erfasst. Aber auch für diesen Kreis gilt: Gesund beginnt im Mund.“
Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin und stellvertretender BHZ-Vorsitzender: „Obwohl mit Hilfe strukturierter Prophylaxeprogramme und der positiven Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Gesundheitsversorgung in den letzten Jahrzehnten die Zahn- und Mundgesundheit in Deutschland insgesamt verbessert werden konnte (DMS V 2016), profitieren Menschen mit zahnmedizinisch relevanten Behinderungen nicht im selben Umfang von dieser Entwicklung. Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung weisen sie häufig infolge eingeschränkter Kooperativität und schlechterer Mundhygiene ein höheres Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen auf. Das regelmäßige Zähneputzen und eine gute Mundhygiene sind einfache und wirksame Maßnahmen, mit denen vielen Erkrankungen und Störungen im Mundbereich vorgebeugt werden kann. Um noch mehr Erwachsene mit Behinderung in diesem Bereich zu unterstützen, würden wir uns freuen, wenn sich noch mehr Berliner Zahnärzte für das Berliner Projekt ‚Gesunder Mund‘ engagieren könnten. Auch die Politik müsste sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe annehmen – sie ist hier eindeutig in der Pflicht! Denn das Engagement ausschließlich der Zahnärztekammer und des BHZ ist hier bei weitem nicht ausreichend, um die langfristigen Folgen des demografischen Wandels aufzufangen.“