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PKV und Bundeszahnärztekammer vereinbaren Extravergütung für den Corona-Schutz

Bild: rawpixel.com

Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) daher eine pragmatische Lösung zur Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abgestimmt. Ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen.

In ihrem gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe rasch eine Lösung vereinbart, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand zu erstatten. Diese Extravergütung in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.

PKV und BZÄK werten das Ergebnis als starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die zahnärztliche Versorgung zu sichern.

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen wurde nach der GOZ-Novellierung 2013 von BZÄK und PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern eingerichtet, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten in Gebührenfragen zu beseitigen. Das Gremium soll Fragen der grundsätzlichen Auslegung der GOZ, der Qualitätssicherung sowie der Leistungsdefinitionen diskutieren und möglichst einvernehmlich beantworten.

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