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Petition der KBV: Fristverlängerung muss jetzt kommen!

Bild: Pixabay / Reisefreiheit_eu

Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin. Gemeinsam unterstützen KBV und KVen die Petition von Dr. Petra Reis-Berkowicz an den Deutschen Bundestag. Darin fordert die Hausärztin und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBV den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Frist zu verlängern – und das so schnell wie möglich.

Das E-Health-Gesetz sieht derzeit vor, dass die Praxen der Niedergelassenen bis zum 31. Dezember 2018 an die TI-Infrastruktur angebunden sein müssen. Geschieht dies nicht, drohen den Praxen finanzielle Sanktionen in Form eines Honorarabzugs von einem Prozent.

„Die Niedergelassenen wollen ihre Praxen ja einbinden, aber sie können es nicht. Die dazu passenden Komponenten stehen nicht ausreichend zur Verfügung, und dies wird auch in absehbarer Zeit nicht der Fall sein. Die Industrie schafft es unter anderem nicht, rechtzeitig genügend Geräte zu produzieren. Dafür können die Ärzte und Psychotherapeuten nichts. Und deshalb dürfen sie auch nicht bestraft werden“, erläuterte Kriedel. Bis Jahresende werden vermutlich nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik nicht mehr als 50.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten an die TI-Infrastruktur angeschlossen sein, also weniger als ein Drittel der Praxen. „Sogar der GKV-Spitzenverband hat erst jüngst Verständnis für unsere Forderung gezeigt, die wir seit langem erheben. Wann denn sonst wenn nicht jetzt will die Politik die Fristen endlich verlängern“, fragte Kriedel.

Die Petition kann online oder per schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50.000 Unterschriften wird ein sogenanntes „Quorum“ erreicht. Dr. Reis-Berkowicz hätte dann die Möglichkeit, das gemeinsame Anliegen der Ärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen.

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