Patienteninfo Zahn-Veneers: Wann sind sie sinnvoll?
„Keramische Veneers werden nicht länger nur als ästhetische Korrektur der Zähne betrachtet, sondern haben auch medizinische Anwendungsgebiete“, erläutert Prof. Dr. med. dent. Jan-Frederik Güth, leitender Oberarzt der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik des Klinikums der Universität München. „Zahnmedizinische Studien haben zudem gezeigt, dass Veneers eine langfristige Versorgung der Zähne sein können. Eine gute Pflege der Veneers trägt zudem zu einer langen Haltbarkeit bei“, so Güth.
Veneers sind mehr als reine Kosmetik für den Zahn
Die dünnen Keramikschalen Veneers kommen häufig zum Einsatz:
- bei inneren Verfärbungen des Zahns,
- bei Zahnschmelz-Fehlbildungen,
- bei großen sichtbaren Füllungen der Zähne,
- bei unfallgeschädigten Zähnen,
- um schmale Lücken zu schließen (z.B. Diastema),
- um die Form eines Zahns zu verbessern,
- um leichte Zahnfehlstellungen auszugleichen.
Der Zahnarzt muss jedoch immer im individuellen Einzelfall die Entscheidung treffen, ob ein Veneer möglich oder bereits eine Krone notwendig ist.
Veneers schonen die Zahnsubstanz
Das englische Wort „Veneer“ bedeutet „Furnier“ oder „Fassade“. Der Zahntechniker fertigt die dünnen Schalen konventioneller Veneers aus zahnfarbener Keramik individuell für jeden Patienten an. Auf den Zahn aufgeklebt stellen sie Form und Farbe des Zahns wieder her. Im Vergleich zu einer Behandlung mit einer Zahnkrone, muss der Zahnarzt für Keramik-Veneers deutlich weniger gesunde Substanz der eigenen Zähne abtragen, um den Zahn für die Behandlung vorzubereiten. Denn mit einer speziellen Klebetechnik, der sogenannten Adhäsivtechnik, klebt der Zahnarzt die etwa 0,5mm dünne Keramikschale direkt auf die Zahnoberfläche auf. Aktuelle Studiendaten zeigen, dass - wenn überhaupt - nur ein Teil der Schmelzschicht am Zahn leicht entfernt werden sollte. Das verlängert die Haltbarkeit des Veneers. Der Zahnarzt spricht bei Veneers daher von einer minimal-invasiven Behandlung.
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu herkömmlichem Zahnersatz wie zum Beispiel einer Krone, ist die Versorgung mit Veneers eine reine Privatleistung. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Veneers in der Regel keinen Zuschuss.