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Patienteninfo: Weisheitszähne entfernen? Auf den Einzelfall kommt es an

Bild: © proDente e.V./julistrationen.de

Wurde früher dazu geraten, auch beschwerdefreie Weisheitszähne vorsorglich zu ziehen, entfernen Zahnärzte die Weisheitszähne heute nur, wenn gesundheitliche Probleme auftreten oder abzusehen sind.

Die Weisheitszahn-OP zählt zu den häufigsten ambulanten Operationen. „Es ist bisher jedoch nicht bewiesen, dass das vorsorgliche Ziehen eines symptomfreien Weisheitszahns gesundheitliche Vorteile hat“, erklärt PD Dr. Frank Peter Strietzel von der Charité, Universitätsmedizin Berlin. „Es ist daher stets eine individuelle Entscheidung, ob Weisheitszähne im Mund verbleiben können oder ob es besser ist, sie zu entfernen.“ Zumal bei bis zu 80 Prozent der jungen Erwachsenen in Europa einzelne Weisheitszähne gar nicht aus dem Kiefer herauswachsen oder nur teilweise, ohne dabei Probleme zu verursachen. Zahnmediziner sprechen von „retinierten“, also zurückgehaltenen, Zähnen.

Weisheitszähne – operieren oder nicht?

Eine Empfehlung für den Einzelfall treffen Zahnärzte nach eingehender klinischer Untersuchung und anhand von Röntgenuntersuchungen unter Berücksichtigung der Anamnese, also der Krankengeschichte des Patienten. Sie beinhaltet unter anderem die Befragung zu möglichen Beschwerden am Weisheitszahn und deren Verlauf sowie möglicherweise vorliegende allgemeinmedizinische Besonderheiten. In einem ausführlichen Gespräch beraten Zahnärzte ihre Patienten bei Berücksichtigung aller erhobenen Befunde. Es gilt dabei stets, den zu erwartenden Nutzen des Eingriffs gegen individuelle Risiken abzuwägen. Dabei werden verschiedene Risikofaktoren berücksichtigt: zum einen solche, die eine Entfernung der Weisheitszähne erschweren können, zum anderen diejenigen beim Belassen des Weisheitszahns. Auch mögliche Komplikationen aus dem Entfernen der Weisheitszähne sowie  mögliche Komplikationen aus dem Belassen der Weisheitszähne gilt es abzuwägen.

Weisheitszähne – neue Leitlinie zur OP

Verschiedene zahnmedizinische Fachgesellschaften und Institutionen haben im Sommer 2019 gemeinsam aktualisierte Leitlinien zur operativen Entfernung von Weisheitszähnen veröffentlicht. So ist die Entfernung eines Weisheitszahns z.B. nicht notwendig, wenn er sich mit kieferorthopädischer Behandlung in die Zahnreihe einfügt oder er für eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig ist. „Besteht hingegen ein medizinischer Grund für die Entfernung von Weisheitszähnen oder ist dieser absehbar, sollte der Eingriff im Laufe der Entwicklung der Zahnwurzel erfolgen. Das bedeutet möglichst vor dem 25. Lebensjahr“, führt Strietzel aus. Denn Studien zeigen, dass es bei der Operation mit zunehmendem Alter häufiger zu Komplikationen kommt.

Weisheitszähne – in diesen Fällen sollten sie entfernt werden

In folgenden Fällen raten Zahnärzte in der Regel dazu, nicht vollständig durchgebrochene Weisheitszähne zu entfernen:

  • erschwerter Durchbruch der Weisheitszähne mit Entzündungen,
  • durch Karies stark zerstörte Weisheitszähne,
  • nicht behandelbare Entzündung des Zahnmarks,
  • wenn sie die Ursache von unklarem Gesichtsschmerz sind,
  • nicht behandelbare Veränderungen nah der Zahnwurzelspitze,
  • bei Zysten oder anderen krankhaften Veränderungen,
  • bei Parodontitis,
  • wenn sie bei Operationen im Kieferbereich stören,
  • wenn sie die Behandlung eines Knochenbruchs erschweren,
  • wenn Weisheitszähne zur Transplantation verwendet werden.

Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere mögliche Gründe für eine Entfernung der Weisheitszähne. Die Vor- und Nachteile des Eingriffs sind in jedem Einzelfall genau abzuwägen.

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