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Patienteninfo: Vorsicht bei Insolvenz des Aligner-Anbieters

Bild: Bigstockphoto / GemaIbarra

Kunden des insolventen Aligner-StartUps SmileMeUp und anderer Anbieter von Zahnstellungskorrekturen, die ihren Betrieb eingestellt haben, sollten sich dringend in kieferorthopädische Behandlung begeben, rät der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden. Während einer laufenden Behandlung sind die Zähne gelockert und können sich, wird die Behandlung ohne Weiteres abgebrochen, unkontrolliert verschieben. Dadurch können gravierende Schäden am Zahnhalteapparat und an den Kiefergelenken hervorgerufen werden.

SmileMeUp, ein gewerblicher Anbieter von Zahnkorrekturen mit transparenten Schienen (sog. Aligner) hat den Betrieb eingestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.12.2020 eröffnet worden. Kunden berichten in verschiedenen Foren, dass das Unternehmen von einem auf den anderen Tag nicht mehr erreichbar gewesen sei. Diesen Kunden rät der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden dringend, sich bei einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt vorzustellen.

Auch rein kosmetische Korrekturen der Zahnstellung stellen einen Eingriff in den Zahnhalteapparat dar. Während der Bewegungsphase, die gerade bei vielen Angeboten gewerblicher Anbieter mit großen Kräften geplant wird, kommt es zu – gewollten – Lockerungen der Zähne. Wird die Behandlung abgebrochen und ist der Behandler nicht mehr erreichbar, setzen sich die Prozesse im Zahnhalteapparat gleichwohl fort. Es kann zu unkontrollierten Zahnbewegungen und Fehlbissen kommen. Auch erhebliche Schäden am Zahnhalteapparat bis hin zum Zahnverlust sind nicht auszuschließen. Durch die Entstehung von Fehlbissen kann das Kiefergelenk geschädigt werden.


Um dies zu vermeiden, muss auch eine vorzeitige Beendigung der Behandlung zahnmedizinisch begleitet werden. „Patienten mitten in der Behandlung allein zu lassen, ist unverantwortlich. Hier realisiert sich ein typisches Risiko, wenn Medizin zum Spekulationsobjekt wird.“, so Dr. Hans-Jürgen Köning, Bundesvorsitzender des BDK. „Ich kann nur jedem Patienten, der seinen „Anbieter“ nicht mehr erreicht, dringend empfehlen, sich an einen Kieferorthopäden zu wenden. Wir lassen sie nicht allein.“

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