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Patienteninfo: Ein Backenzahn fehlt – was tun?

Bild: © proDente e.V./ Florian Hofmeister

Fehlt ein Zahn, kann Zahnersatz die Lücke schließen. Dies ist unter Umständen erforderlich zum Kauen und Sprechen. Letztendlich sorgt eine lückenlose Zahnreihe für ein strahlendes Lächeln. Als gängige Versorgung kann eine Brücke den fehlenden Zahn ersetzen.

Für eine Brücke ist es notwendig, die Nachbarzähne der Lücke als Brückenpfeiler zu nutzen. Der Zahnarzt muss nach einer ausführlichen Diagnostik die Notwendigkeit einer Brückenversorgung abklären. So müssen die Nachbarzähne auch zur Aufnahme einer Brücke geeignet sein. Mit Kronen auf den Nachbarzähnen der Lücke wird die Brücke befestigt.

Ob die Brücke aus Metall, Keramik oder aus Beidem bestehen soll, entscheiden Patient und Zahnarzt gemeinsam. In einem ausführlichen Gespräch berät der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung über die zahnmedizinischen und medizinischen Voraussetzungen sowie die möglichen Alternativen als auch vorhandene Risiken. Aber auch die Erwartungen des Patienten an den Zahnersatz wie z.B. Aussehen, Lebensdauer und finanzielles Budget sollten bei der Wahl der Versorgung eine Rolle spielen.

Die gemeinsam getroffene Entscheidung wird in einem Heil- und Kostenplan festgehalten. Dieser dient dem Patienten als Grundlage für die Genehmigung des Zahnersatzes bei seiner Krankenkasse. Erst nach erfolgter Genehmigung wird die Therapie begonnen.

Nach entsprechender Präparation der Pfeilerzähne wird auf Grundlage einer Abformung vom Zahntechniker der festgelegte Zahnersatz passgenau in präziser Detailarbeit im zahntechnischen Labor angefertigt.    

Die Vollguss-Brücke – bewährte Regelversorgung

Gesetzlich Versicherte haben bei Zahnersatz Anspruch auf eine sogenannte Regelversorgung, also eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Ein Fachgremium aus gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzten hat dafür über 40 Befunde als jeweilige Standardversorgung festgelegt. Bei einer Brücke im Seitenzahnbereich ist dies eine metallische Brücke aus einer Nichtedelmetall-Legierung. Der Leistungsanspruch privat Krankenversicherter richtet sich nach dem mit dem Versicherungsanbieter festgelegten Tarif. „Die Vollgussbrücke ist eine bewährte und lang haltbare Versorgung, um verloren gegangene Zähne zu ersetzen bei gleichzeitiger Begrenzung der Kosten“, erklärt Zahntechnikermeister Dominik Kruchen, Präsident des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). Sie punktet mit langer Lebensdauer, Stabilität und guter Passgenauigkeit. Allerdings hebt sich der Zahnersatz aus Metall optisch von den Zähnen ab und fällt stärker auf. Im sichtbaren Bereich des Mundes bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen auch eine zahnfarbene Verblendung aus Keramik.

Die Verblend-Brücke – passt sich farblich ein

Wählen Patienten z.B. aus ästhetischen Gründen eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, sind die Mehrkosten selbst zu tragen. So kann eine keramisch verblendete Brücke natürlich auch im nicht-sichtbaren Bereich der Zähne zum Einsatz kommen. Sie besteht aus einem stabilen Metallgerüst. Der Zahntechniker überzieht das Gerüst mit mehreren Schichten zahnfarbener Keramik. So passt sich die Brücke auch farblich in die natürlichen Zähne ein.

Die Vollkeramik-Brücke – fast wie natürliche Zähne

Bei kleineren Lücken kann auch eine Vollkeramikbrücke komplett aus hochwertigen Keramiken zum Einsatz kommen. „Zahnersatz aus Vollkeramik ist ähnlich lichtdurchlässig und reflektiert das Licht wie natürliche Zähne“, führt Kruchen aus. Dentalkeramiken sind sehr hart und widerstandsfähig. Ein weiterer Pluspunkt: Keramik ist sehr gut verträglich. Allergien oder Wechselwirkungen mit anderen Materialien sind bisher nicht bekannt. Auf der glatten Oberfläche der Keramik lagert sich nur wenig Zahnbelag (Plaque) an. Zudem besitzt Keramik eine geringe Temperaturleitfähigkeit. Zu beachten ist allerdings, dass die meisten Keramiken mit Kunststoffklebern eingesetzt werden müssen und die Materialeigenschaften entsprechende Voraussetzungen an die Lückensituation erfordern.

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