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Organspende: Zustimmungslösung ist Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung

Bild: pixelio.de / Thorben Wengert

Zur Bundestagsentscheidung über die Neuregelung der Organspende erklärte gestern Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:

"Die heutige Entscheidung des Bundestages ist sicher nicht das, was sich die schwerkranken Menschen auf der Warteliste erhofft haben. Auch die Ärzteschaft hatte sich für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Widerspruchslösung hätte die Bürger in die Pflicht genommen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und so zu einer deutlichen Steigerung der Spenderzahlen führen können. Trotzdem ist das heute beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung. Sinnvoll ist insbesondere das vorgesehene Online-Register zur schnellen Feststellung der Spendebereitschaft.Die regelmäßige Abfrage der Organspendebereitschaft kann dazu beitragen, die Menschen stärker als heute für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. Auch wenn wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten, werden wir alles daran setzen, dieses Gesetz zu einem Erfolg zu machen."

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