Die Dokumentation und Aktenführung kann als lästiges Beiwerk der zahnärztlichen Tätigkeit empfunden werden. Nachvollziehbar ist, dass niemand das Zahnmedizinstudium auf sich nimmt, um dann in der Praxis Papier zu verwalten. Ein Mindestmaß an Dokumentation ist aber in jedem Fall einzuhalten und dient nicht zuletzt der eigenen Rechtssicherheit.