Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erneut in einer der strittigsten Fragen im Arbeitsrecht entschieden, nämlich ob Umkleidezeit Arbeitszeit ist oder nicht. Konkret ging es um Mitarbeiter/-innen in einem Krankenhaus. Nach der Entscheidung des Höchstgerichtes gelten nun Umkleidezeiten in Krankenanstalten als Arbeitszeit, wenn das Anlegen der Dienstkleidung aus hygienischen, organisatorischen und rechtlichen Gründen im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt.