Nordrhein-Westfalen: Ärztlicher Beirat fordert: Qualität und Nutzen der Telematik müssen im medizinischen Versorgungsalltag getestet werden
Groß und Bickmann urteilen: „Wir sehen dann die medizinischen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur als unzureichend getestet an, um sie gefahrlos einsetzen zu können. Eine Bewertung der einzelnen Anwendung in Bezug auf Qualität, Nutzen und Nutzbarkeit im Versorgungsalltag bleibt aber unabdingbar. Auch darf die Patientensicherheit unter keinen Umständen gefährdet werden. Ärzteschaft sowie Patientinnen und Patienten dürfen nicht Nutzer von unzureichend erprobten Anwendungen der Telematik sein.
Die Festlegung der allgemeinen und anwendungsspezifischen Kriterien ist nach Ansicht des Ärztlichen Beirates „eine ureigene ärztliche Aufgabe“. Auch qualifizierte Tests der medizinischen Anwendung müssten von Ärzten begleitet werden. Deshalb verlangt der Ärztliche Beirat: die Erprobung einer medizinischen Anwendung vor der Einführung in den Wirkbetrieb, offene und herstellerunabhängige Schnittstellen, repräsentative Testteilnehmer, statistisch relevante Teilnehmerzahlen, eine den Aufgaben angemessene Umsetzung in den Primärsystemen sowie eine herstellerunabhängige Modularität der Lösungsbausteine.
„Wir fordern die handelnden Akteure in Politik und Selbstverwaltung auf, die bislang bestehende Organisationsstruktur der gematik für die Festlegung von Zulassungskriterien und Durchführung der Erprobung einzelner medizinischen Anwendungen beizubehalten und umzusetzen, innerhalb derer die praktisch tätigen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Anforderungen eine gestaltende Rolle einnehmen“, so Groß und Bickmann abschließend.