Niedergelassene Haus-und Fachärzte gut vorbereitet auf die kommenden Wochen
„Infekte können selbstverständlich in den Praxen behandelt werden. Dazu gibt es beispielsweise Fiebersprechstunden, die ja bereits zum Einsatz gekommen sind und die Hausärzte, Kinderärzte sowie Fachärzte jederzeit wieder einrichten können. Außerdem können wir wieder Sondermaßnahmen wie Karenztage oder die telefonische AU einführen. Der Aufbau eigenständiger COVID-19-Einrichtungen könnte je nach Notwendigkeit hinzukommen und sollte jeweils regional entschieden werden“, führte Hofmeister aus. „Diese Einrichtungen können in Abstimmung mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf freiwilliger Basis auch von Vertragsärzten oder Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass Finanzierung und die Versorgung mit Schutzausrüstung geklärt sind“, erklärte Gassen. „Eine entscheidende Grundlage dafür ist die Frage, wie sich die Zahl der Neuinfektionen entwickeln wird. Eine gute regionale Entscheidungsgrundlage dafür bildet der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) entwickelte Frühindikator einer ,Vorwarnzeitʻ“, sagte er.