Nachdem inzwischen die Urteilsgründe des Urteils des LG München I vom 03.03.2017 (Az.: 25 O 1870/15) zum Bewertungsportal Jameda vorliegen, ist die Entscheidung nochmals näher zu betrachten. Sie setzt entgegen der zunächst kursierenden Pressemitteilungen ein differenziertes Signal für Ärzte und Zahnärzte.