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Neues zur betrieblichen Altersvorsorge

Bildquelle: Freepik / Jannoon028

Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet auch für Medizinische, Tiermedizinische, Zahnmedizinische Fachangestellte sowie angestellte Zahntechniker/innen wichtige Neuerungen. Darauf verweist die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. So wird eine staatliche Förderung für Arbeitgeberbeiträge eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass das Bruttogehalt nicht mehr als 2200 Euro beträgt und der Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240 und 480 Euro jährlich bzw. 20 bis 40 Euro monatlich leistet.

"Der Verband medizinischer Fachberufe hat bereits Tarifverträge für MFA, TFA und ZFA zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Die darin vereinbarten Arbeitgeberbeiträge liegen zwischen 45 und 76 Euro. Wir empfehlen unseren Kolleginnen und Kollegen, ihre Arbeitgeber/innen sowohl auf diese Tarifverträge als auch auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Zu Fragen dazu steht den Mitgliedern unsere Rechtsabteilung gern zur Seite", so Verbandspräsidentin Carmen Gandila.

Weitere Informationen zum BRSG auf den Tarifeseiten der Berufe unter der Überschrift "Betriebliche Altersversorgung.

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