Seit dem 1. Januar 2018 greift das reformierte Mutterschutzgesetz, das auch für Zahnärztinnen Neuerungen mit sich bringt. Was genau auf die Praxen zukommt, weiß Sabine Steding, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in Hannover. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses „Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement“. Eines vorweg: Die Regelungen gelten nur für angestellte, nicht für selbstständig tätige Zahnärztinnen.