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Neue Regelung zur Konnektor-Pauschale

Der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist es gelungen, die vom GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Juli 2019 geforderte Absenkung der Konnektorpauschale abzuwenden. Die Pauschalen werden bis Ende des Jahres nicht verändert.

Erst ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Pauschalen für den eHealth-Konnektor (1.380,- €), das stationäre eHealth-Kartenterminal (535,- €) sowie die SMC-B (465,- €). Die Komplexitätszuschläge für größere Praxen fallen weg. Außerdem sind Sonderregelungen für bereits bestellte, jedoch noch nicht installierte Konnektoren vereinbart worden.

Die Pauschale in Höhe von 1.547,- € wird auch für Konnektoren gewährt, die nach dem 31. Dezember 2019 erstmalig genutzt werden, aber bereits vor dem 1. Oktober 2019 bestellt worden sind. Ausschließlich für diese Praxen besteht ein Anspruch auf Updatekosten gem. § 2 Abs. 1 Anlage 11c BMV-Z in Höhe von 380,- €.

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