NDR-Beitrag zur Verwirrung bei den PZR-Zuschüssen
Ein Großteil der in der Sendung Befragten wusste demzufolge nicht, ob und in welchem Umfang die PZR von ihrer Krankenkasse bezuschusst wird. Verwunderlich ist dies nicht, denn als individuelle Gesundheitsleistung können die Kassen die Handhabung der Bezuschussung nach eigenem Ermessen regeln — oder diese auch gänzlich verweigern. Immerhin 46 der insgesamt 113 Krankenkassen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten, manche allerdings nur bei Zahnärzten, die einen speziellen Verbund angehören. Andere verteilen Bonuspunkte, für die es später Barauszahlungen oder Gesundheitsprämien gibt. Viele Patienten stehen diesen Bonusprogrammen kritsch gegenüber, da hierbei eine ganze Reihe von teils ebenfalls kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, um sich für die Auszahlung zu qualifizieren — und die liegt ohnehin meist weit unter den Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung. Ein Großteil empfindet die Programme als zu kompliziert oder zu aufwendig.
Auch Zahnärzte halten die Vielzahl von Möglichkeiten der Bezuschussung für unglücklich und sehen die häufigen Änderungen der Programme innerhalb der Kassen kritisch. Hintergrund der individuellen Handhabung ist das Fehlen von aussagekräftigen Studien, die den Nutzen der Leistung abschließend belegen.
Die Erfahrungen der Zahnärzte mit der Professionellen Zahnreinigung sind dagegen gut. So ließ sich beispielsweise die durchschnittliche Anzahl der Extraktionen von 4-5 Zähne pro 100 Patienten auf etwa einen Zahn reduzieren. Eindeutig ist die Studienlage bei Parodontitis-Patienten. Da diese auch nach abgeschlossener Therapie anfällig für die Krankheit bleiben, ist die Entfernung des Bakterienfilmes essentiell, um ein Wiederauftreten der Parodontitis zu verhindern. Doch selbst bei diesen Patienten erstatten nicht alle Krankenkassen die Kosten oder zumindest einen Teil derselben.
Der Beitrag lässt sich über die Mediathek des Senders abrufen. Eine von der KZBV zusammengestellte Übersicht aller Kassen und ihrer Leistungen bietet der Ratgeber auf seiner Internetseite zum Download an.