Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) befasst sich mit der Sitzvergabe Medizinischer Versorgungszentren. Danach können MVZ, die zwar ein Versorgungskonzept vorweisen, aber noch keinen Facharzt angestellt haben, der für die Versorgung bereitsteht, bei der Auswahlentscheidung weiterhin nicht berücksichtigt werden.