Mutterschutz, Paygap, Parität: Warum auch im Jahr 2021 ein Verband wichtiger denn je ist
Vielleicht ein wenig, doch ist der Weg zur Selbstverständlichkeit noch weit. Dies zeigten im vergangenen Jahr zahlreiche Abstimmungen in zahnärztlichen Gremien. „So sehr der Wunsch nach mehr standespolitischem Engagement von Kolleginnen gebetsmühlenartig von vielen Vorsitzenden, Präsidenten und Funktionären öffentlich wiederholt wird, so traurig sieht oftmals die Realität aus“, so Dr. Susanne Fath, Präsidentin des Dentista e.V. – Verband der ZahnÄrztinnen. Die Mär, Frauen wollten sich standespolitisch einfach nicht engagieren, „ist schlicht ins Reich der Märchen zu verbannen“, so Fath weiter. Dies habe nicht zuletzt die Berliner Wahl bestätigt, aber auch überwältigende Erfolge bei weiteren Kammerwahlen.
Zum standespolitischen Engagement ermutigen
„Wo immer wir mit Dentista – VdZÄ eine eigene Liste anbieten konnten, schafften es die Kolleginnen auf Anhieb in die Gremien. Dies zeigt, dass sowohl das Interesse an aktiver Mitarbeit wie auch an Standespolitik im Allgemeinen seitens unserer Kolleginnen weit höher ist, als dies manchmal dargestellt wird.“ Nach wie vor sei es ein Unding, dass zwar die Hälfte der zahnärztlich tätigen Zahnmediziner weiblich ist – in der Gruppe der unter 35-Jährigen waren bereits 2019 über 62 Prozent Frauen – die standespolitischen zahnärztlichen Gremien jedoch erheblich weniger paritätisch besetzt sind. „Es ist eine unserer ganz zentralen Aufgaben, die Kolleginnen vor Ort zu unterstützen, sich zu engagieren, sie zu ermutigen und darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen den Bedürfnissen junger, weiblicher Standespolitikerinnen besser entgegenkommen.“ Welcher Verband wäre besser geeignet als Netzwerk erfahrener und standespolitisch engagierter Kolleginnen – als der Verband der ZahnÄrztinnen?
Neuer Ratgeber Mutterschutz
Eine weitere Aufgabe des Dentista e.V sei es, die Zahnärztinnen – und auch die männlichen Kollegen – gut und rechtlich fundiert über sämtliche Fragen rund um Schwangerschaft, Beschäftigungsverbote und Mutterschutz und die Auswirkungen auf die Praxis zu informieren. „Auch hier gab es im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg an Fragen, die uns rund um diese Themen erreichten.“
Dies liege zum einen an der Novelle des MuSchG, dessen Änderungen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten waren, zum anderen aber auch an der Pandemie, die vielerorts Kurzarbeit und Umsatzeinbrüche mit sich brachte. „Wir sind gerade dabei, rechtliche Veränderungen wie auch fundierte Kommentierungen zusammen zu stellen und unseren Ratgeber Schwangerschaft entsprechend umfassend zu überarbeiten und zu ergänzen. Ein wirklich umfangreiches Projekt, dem sich Irina Hahn, die unserer Arbeitsgruppe Mutterschutz vorsteht, gemeinsam mit den Kolleginnen und unserer Rechtsbeirätin angenommen hat.“ Mit Fertigstellung sei bereits in Kürze zu rechnen.
Gender Pay Gap in der Zahnmedizin nicht hinnehmbar
Ein drittes großes Kernthema brachte nicht zuletzt die Apobank-Studie im Januar dieses Jahres auf den Punkt: Der nach wie vor existente Gehaltsunterschied zwischen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten. „Im Schnitt beträgt das Gehalt einer angestellten Zahnärztin lediglich drei Viertel desjenigen eines männlichen Kollegen. Dafür gibt es objektiv absolut keinen Grund,“ so Fath weiter. Dabei betrug der Unterschied bei Gehältern mit Umsatzbeteiligung „nur“ 19 Prozent, bei Festgehältern jedoch 33 Prozent – bei Vollzeitarbeitsverhältnissen. Natürlich sei dieses Phänomen nicht allein auf die Zahnärzteschaft zu begrenzen, „aber das heißt auch nicht, dass wir das einfach schulterzuckend hinnehmen können.“ Ein Tag wie der Internationale Frauentag sei ein guter Anlass, diese Fakten ein wenig mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken. „Und um darauf hinzuweisen, dass auch im Jahr 2021 ein starker Verband, der die Interessen von ZahnÄrztinnen zum Wohle der gesamten Zahnärzteschaft vertritt und die Kolleginnen tatkräftig unterstützt, wichtiger ist als je zuvor.“