Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vormittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständnis. Doch: Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren. Es kommt erst einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.