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Mundgesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen

Bild: Pixabay / geralt

Bereits Mitte der 90er Jahre erkannten die Zahnärztekammern die zahnmedizinische Unterversorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. In Reaktion darauf hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als praktische Maßnahme u.a. einen Leitfaden zur Alterszahnmedizin für Zahnärzte und einen Pflegekalender für die Unterstützung des Pflegepersonals in Altersheimen entwickelt. Zudem gibt es zahlreiche Kooperationen mit verschiedenen Stakeholdern im Gesundheitswesen. Für die strukturelle Verbesserung der Versorgung und der Prävention hat die BZÄK seit Jahren Veränderungen auf gesetzlicher Grundlage gefordert.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben schon 2010 in Zusammenarbeit mit den zahnmedizinischen Fachgesellschaften das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgestellt, in dem Lösungen für die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung aufgezeigt wurden. Erstmals wurden überhaupt Leistungspositionen der Gesetzlichen Krankenversicherungen in 2014 eingeführt. Erst seitdem gibt es erste Schritte der GKVen zur Verbesserung der Versorgung von immobilen Patienten, die selbst keine Zahnarztpraxis mehr aufsuchen können. Leider wurde dabei die besondere Betreuung von Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt. Auch bedarf es der weiteren Förderung von Kompetenzen der Pflegekräfte im Bereich der Mundhygiene, um sowohl die Prävention als auch die Vernetzung mit den Zahnärzten zu verbessern.

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Vizepräsident: „Ein Fakt, der seit Jahren bekannt ist – die Mundgesundheit Älterer, Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderung ist schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Sowohl die Versorgung als auch die Prävention sind weiterhin zu verbessern. Die Zahnärzte haben entsprechende Konzepte vorgelegt – und in Pilotprojekten deren Wirksamkeit bewiesen. Die Umsetzung von notwendigen Rahmenbedingungen liegt damit seit Jahren sowohl in der Hand der Politik, der Krankenkassen aber auch der Pflegeberufe.
Einerseits gilt es, die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mundhygiene zu verbessern. Dazu muss das Pflegepersonal in den Heimen auch ausreichend Zeit für eine angemessene Mundpflege erhalten. Und nicht zuletzt muss auch in der Ausbildung der Zahnärzte durch die dringend notwendige Novellierung der Approbationsordnung der Rahmen für die Vermittlung der Kompetenzen in der Alterszahnmedizin geschaffen werden. Es bleibt weiterhin deutlicher Handlungsbedarf – gemeinsam.“

Mehr Informationen und Praxistipps für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer.

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