Mundgesundheit bei Handicap und Pflegebedarf – warum wird auf wertvolle Kompetenz verzichtet?
„Der Tag der Zahngesundheit wird unterschiedlich genutzt: Auf der großen Bühne weisen Vertreter/innen der Zahnärzteschaft, der Krankenkassen und der Politik auf Meilensteine, Entwicklungen, Erfolge und nächste Ziele hin. Vor Ort machen Praxisteams mit besonderen Aktionen auf die Zahngesundheit aufmerksam. Letzteres geht nicht ohne die Mitarbeiter/innen in den Zahnarztpraxen. Die zentralen Veranstaltungen schon. Dabei müsste doch gerade bei dem Thema Mundgesundheit bei Handicap und Pflegebedarf jede Kompetenz genutzt werden.
Ohne qualifizierte Unterstützung durch Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und spezialisiert fortgebildete Mitarbeiter/innen kann der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin schon das normale Behandlungsspektrum nicht abdecken, erst recht nicht die Betreuung von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. In den bereits veröffentlichten Statements zum Tag der Zahngesundheit wird in puncto Kompetenzen aber nur erklärt, dass es wichtig ist, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Pflegepersonals im Bereich der Mundhygiene zu verbessern und Pflegeaspekte verstärkt in das Studium der Zahnmedizin aufzunehmen.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat bereits vor fünf Jahren gefordert, Zahnmedizinischen Fachangestellten die Möglichkeit zu eröffnen, sich in diesem Gebiet durch ein bundesweit einheitliches Curriculum fortzubilden. Das Beispiel der nichtärztlichen Praxis- bzw. Versorgungsassistentin bei Mitarbeiter/innen der Haus- und Fachärzte zeigt, dass dies bei Beibehaltung eines hohen Standards an Patientensicherheit möglich ist. Aber während sich der Einsatz von entsprechend fortgebildeten MFA als VERAH und NäPA im Versorgungsprozess etabliert hat, sehen wir bei der Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen noch Luft nach oben.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass dem besonderen Bedarf an vorbeugenden Leistungen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen mit der neuen G-BA Richtlinie ab 1. Juli 2018 ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird. Entsprechend qualifizierte ZFA können als Zahnmedizinische Prophylaxe- oder Fachassistent(inn)en (ZMP und ZMF) oder Dentalhygieniker/innen (DH) im zahnärztlichen Team analog dem hausärztlichen Team insbesondere bei der Erhebung des Mundgesundheitsstatus, der Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans, der Aufklärung zur Mundgesundheit und bei der Entfernung harter Zahnbeläge sowie bei der Parodontitis- und Periimplantitisbehandlung auf Delegationsbasis entlasten. Warum wird auf diese Kompetenz schon wieder verzichtet?“