Moratorium für die Telematikinfrastruktur gefordert
Bereits vergangene Woche hat die FÄ acht Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung geschickt. Erwartet werden konkrete Antworten zu Fragen der Verantwortung für die auftretenden Fehler bei der TI-Anbindung und für die Kosten von Klärung und Behebung. Eine wesentliche Frage ist auch, wer für Schäden haftet, die bei Datenschutzverletzungen infolge fehlerhafter Installation entstehen. Bei der Installation der TI in Arztpraxen sind Berichten zufolge immer wieder Firewalls und Virenschutzprogramme abgeschaltet worden und häufig fehlten Verschlüsselungen in den Praxissystemen.
Datenschutzexperten und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen
„Wir lassen nicht zu, dass die Verantwortung für die eklatanten Datenschutzprobleme den Ärzten angehängt wird“, macht Dietrich klar. „Es wird höchste Zeit für eine grundlegende Überprüfung der Gesamtkonzeption des TI-Projektes als Ausdruck verantwortungsvoller Politik. Das gilt auch für den geplanten Zugriff übers Smartphone auf elektronische Patientenakten: Datenschutzexperten und nun auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eindringlich vor den zu erwartenden Sicherheitslücken.“
Zudem seien die Honorarsanktionen für Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen oder nicht angeschlossen haben, sofort zurückzunehmen. Der FÄ-Chef betont: „Die Ärzte, die sich nicht angeschlossen haben, haben verantwortungsvoll im Sinne ihrer Patienten gehandelt, wie wir jetzt sehen. Es war gut begründet, sich nicht anzuschließen. Einen Honorarabzug dafür in Kauf nehmen zu müssen, ist völlig inakzeptabel. Wir gehen davon aus, dass gegen die Sanktionen auch verbreitet geklagt wird.“
Hergestellt werden müsse in jedem Fall Freiwilligkeit zur Teilnahme am TI-Projekt – sowohl für die Ärzte als auch für die Patienten. Bisher folge die Politik hauptsächlich den Interessen der IT-Industrie. Sinnvolle Informationstechnologie in der Medizin sei aber nur von Ärzten und Patienten zu gestalten. Dietrich kritisiert: „Jeder Arzt, der Patientendaten verwaltet, muss dies so tun, dass er es nach der Datenschutzgrundverordnung rechtfertigen und vertreten kann. Eine solche Entscheidung ist bei der TI aufgrund der komplexen Probleme, die jetzt auftreten, vielen Ärzten aber gar nicht verantwortungsvoll möglich. Minister Spahn, die Gematik und die Vorstände der KBV sollen den Ärzten jegliches Haftungsrisiko abnehmen. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt dessen ungeachtet bestehen.“