Moderne Zahnmedizinausbildung darf nicht aus Kostengründen scheitern
Länder fürchten Mehrkosten für die ausbildenden Hochschulen
Hintergrund ist, dass der gesetzliche Rahmen für die zahnmedizinische Ausbildung an den dafür zuständigen 31 deutschen Universitätsstandorten noch immer weitgehend von einer Approbationsordnung Zahnmedizin (ZApprO) aus dem Jahre 1955 geregelt wird. Seit nunmehr zehn Jahren bemühen sich die maßgeblichen Akteure der deutschen Zahnmedizin darum, die Ausbildung grundlegend zu modernisieren. Dabei stehen die enge Verzahnung mit der Humanmedizin und die intensive Betreuung der Studierenden im Vordergrund. Nach langem Ringen passierte im August 2017 ein Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung das Bundeskabinett. Er wurde sowohl von Praktikern als auch Wissenschaftlern der Zahnärzteschaft positiv aufgenommen. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats zur neuen ZApprO könnte am 3. November 2017 erfolgen, die neue Verordnung erfahrungsgemäß ein Jahr später in Kraft treten.
Knackpunkt ist allerdings, dass der Entwurf aus dem Bundesministerium davon ausgeht, ein modernes Zahnheilkundestudium wäre zum Nulltarif umsetzbar – also auch keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Kosten bzw. deren Verteilung enthält. Experten schätzen die Kostensteigerung auf bis zu 15 Prozent. Das wären durchschnittlich 2,5 Millionen Euro mehr pro Jahr je Ausbildungsstandort, die die Länder zu tragen hätten. Aus diesem Grund tun sich vor allem Bundesländer mit vielen Universitätskliniken schwer mit der Zustimmung im Bundesrat.
Bunke warnt vor „Rückschritt“ für die Zahnarztausbildung
„Vor dem Hintergrund gut gefüllter Länderhaushalte und der seit mehr als 60 Jahren stagnierenden Ausbildungskosten wäre ein Verhindern des Zieleinlaufs ein wirklicher Rückschritt für die zahnärztliche Ausbildung gerade auch an den niedersächsischen Universitätskliniken Hannover und Göttingen“, betonte Bunke. Aus dieser Verantwortung heraus bittet der ZKN-Präsident die Bundesratsmitglieder, sich dieser ebenfalls bewusst zu sein und die neue Approbationsordnung für Zahnärzte am 3. November mit großer Mehrheit zu verabschieden. „Als Zahnärztekammer sehen wir uns gleichermaßen für die berufliche Zukunft künftiger Zahnärztinnen und Zahnärzte wie für das gesundheitliche Wohlergehen unserer Patienten in der Pflicht“, sagte Bunke.
Der Brief von ZKN-Präsident Henner Bunke an Niedersachsens Landesregierung kann bei Interesse gerne in der ZKN-Pressestelle angefordert werden.