Zahnärzte und Inhaber von Dentallaboren sind dafür verantwortlich, ihre Mitarbeiter über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit zu unterweisen und dies auch schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind alle Mitarbeiter, die mit der Datenverarbeitung betraut sind, über die Einhaltung des Datengeheimnisses zu unterweisen.