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Mindestlohn 2019 angestiegen: Das ist zu beachten!

Bild: Skitterphoto / Peter Heeling

Alle zwei Jahre hat die Mindestlohnkommission neu über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen, steht in § 9 Abs. 1 Satz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde festgelegt, dass der Mindestlohn auf 9,19 EUR pro Stunde steigen soll. Dies ist die erste Steigerung seit dem 1. Januar 2017.

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