Mein Gott, Dr. Walter!
Das Landgericht Frankfurt/Main hatte es Dr. Walter im August 2019 in einer einstweiligen Verfügung untersagt, falsche Tatsachenbehauptungen zum Schaden des FVDZ Bayern und der bayerischen Körperschaft KZVB aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuverbreiten (AZ: 3-08 O 78/19). Die gesetzte Frist verstrich, ohne dass die falschen Vorwürfe von der Internetseite von ZZB gelöscht worden waren.
Die 8. Kammer für Handelssachen in ihrem Beschluss vom 13.11.2019: „Denn es ist unstreitig, dass die beanstandete standespolitische Mitteilung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung noch bis zum 23.09.2019 auf der Internetseite des Schuldners abrufbar war. Dies stellt nicht nur einen objektiven Verstoß gegen die Unterlassungsgebote aus der einstweiligen Verfügung vom 1.8.2019 dar, sondern führt auch dazu, dass der Verstoß schuldhaft, zumindest fahrlässig erfolgte.“
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Dr. Walter in dem o.g. Bericht vom 23.09.2019 falsche Tatsachenbehauptungen gegen FVDZ Bayern und gegen die Körperschaften aufgestellt hat und untersagte ihm, die Fake News weiterzuverbreiten. (siehe PM des FVDZ Bayern vom 13.08.29019). Dennoch wiederholte Dr. Walter wider besseres Wissen die Unwahrheiten in Leserbriefen.
Dazu der Landesvorsitzende des FVDZ Bayern, Dr. Reiner Zajitschek: „Was Kollege Walter behauptet hat, ist falsch und rufschädigend. Wir hatten ihn aufgefordert, dies zu unterlassen. Leider war eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihm nicht möglich. Das Verhalten von Dr. Walter ist unverständlich, unseriös und peinlich. Umso mehr als er nicht als Einzelperson handelt, sondern als Vorsitzender eines zahnärztlichen Vereins. Er sollte die Konsequenzen tragen und zurücktreten!“