"Mehrheitlich über die Praxis der Telematik entscheiden" - Forderung der BÄZK für Praktiker
Die Entmachtung der gemeinsamen Selbstverwaltung wird weder zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) führen, noch zu mehr Akzeptanz in den Praxen.
„Wir sehen für die geplante Änderung der Gesellschafterstruktur der gematik keine Notwendigkeit“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Seit der Neuausrichtung des Projekts in 2010 wurden alle vom BMG vorgegebenen Fristen seitens der Gesellschafter der gematik eingehalten. Inwieweit die jetzt vorgeschlagene Neuordnung die Hemmnisse aus dem Weg räumen soll, welche in der Vergangenheit für Verzögerungen bei der Einführung der TI gesorgt haben, bleibt unklar. Die Beteiligung der zahnärztlichen Selbstverwaltung in verantwortlicher Rolle ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung, um der TI zu Akzeptanz in den Praxen zu verhelfen.“
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, ausdrücklich gesetzlich klarzustellen, dass BZÄK und KZBV gemeinsam eine Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) innerhalb der gematik zukommt.
Hintergrund
Die Bundeszahnärztekammer ist zusammen mit den anderen Spitzenverbänden Gesellschafter der gematik. Diese soll die Telematikinfrastruktur, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die Versicherten sowie die gesetzlich vorgegebenen Anwendungen wie die Anlage eines Notfalldatensatzes oder den elektronischen Medikationsplan einführen. Aus Sicht der BZÄK ist die Einführung der Telematikinfrastruktur sinnvoll und notwendig, gerade wegen der möglichen Risiken bei der Erfassung von Patientendaten und deren Austausch. Besonderes Augenmerk verdienen Datenschutz und Vertraulichkeit. Die BZÄK beteiligt sich deshalb intensiv und konstruktiv-kritisch an der Entwicklung der Gesundheitstelematik.