Mehr Liquidität für bayerische Praxen
Bislang erhält jeder abrechnende Zahnarzt am Monatsende fünf Prozent des zugrunde gelegten Vorjahresumsatzes als Teilzahlungen von der KZVB – das sind aufs Jahr gerechnet 60 Prozent des Vorjahresumsatzes. Zusätzlich werden künftig einmal pro Quartal 50 Prozent einer Teilzahlung jeweils im zweiten Monat des Quartals (Februar, Mai, August, November) als Sonderausschüttung überwiesen. Diese Sonderausschüttung wird gesondert auf dem Kontoauszug ausgewiesen.
Der FVDZ-geführte Vorstand setzt damit auch ein Wahlversprechen um. So hatte der FVDZ Bayern angekündigt, die Liquidität der Praxen erhöhen zu wollen. Und genau dazu trägt die zusätzliche Teil-Auszahlung des voraussichtlichen Jahresumsatzes bei.
Der Zeitpunkt ist wohl überlegt. Denn im dritten Monat des Quartals wird bei Vertragszahnärzten die Einkommensteuervorauszahlung fällig. Durch die nun beschlossenen Sonderausschüttungen soll vermieden werden, dass kurzfristig das Konto überzogen oder Rücklagen aufgelöst werden müssen.