Mehr Fragen als Antworten
Abgesehen von der logistischen Herausforderung für die Praxen, die gerade in der Vorweihnachtszeit traditionell aus allen Nähten platzen, sei auch die Haftungsfrage beim Impfen bislang nicht geklärt, warnte Schrader. Während bei Impfschäden die Staatshaftung greife, decke die zahnärztliche Berufshaftpflichtversicherung lediglich medizinische Maßnahmen innerhalb der Zahnheilkunde ab – beispielweise die Spritze zur Anästhesie im Rahmen zahnmedizinischer Eingriffe, aber nicht zu einer Impfung. Der FVDZ fordere daher von der Politik, „zunächst einen rechtssicheren Rahmen für die eigenverantwortlich impfenden Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.“
Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen habe der FVDZ die Impfoffensive gegen Corona stets befürwortet und aktiv unterstützt, betonte Schrader und wies erneut auf die vor einiger Zeit vom Verband initiierte Pro-Impfen-Kampagne mit Wartezimmerplakaten hin (fvdz.de/impfen). „Wir werden der Kollegenschaft weiter mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ FVDZ-Mitglieder könnten die Versicherungs- und Rechtsberatungsangebote des Freien Verbandes nutzen. Zudem würden die Informationen zum Umgang mit SARS-CoV-2 und zur Coronaimpfung auf der FVDZ-Website laufend aktualisiert.