Mehr als nur eine Schiene
„Alle Zahnärzt:innen sollten in der Lage sein, eine UPS-Therapie durchzuführen.“
Dr. Dagmar Norden, Mitglied des DGZS-Vorstands aus Oldenburg, wies zunächst auf die hohe Prävalenz und die gravierenden Folgen von Schlafstörungen in der Bevölkerung hin. Neben Herzkreislauferkrankungen bis hin zum Schlaganfall sind alltägliche Probleme wie Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und auch die Belastung für die Partnerschaft zu nennen. Daher sollten Praxen schon bei der Anamnese Schlafprobleme und Schnarchen abfragen (Anamnesebogen) sowie sekundäre Symptome wie morgendlichen Kopfschmerz und Mundtrockenheit beachten. Patient:innen müssen dann einer interdisziplinären Therapie zugeführt werden: Schlafmediziner:innen stellen die genaue Diagnostik und machen den Therapievorschlag mit UPS oder einer Kombinationstherapie. Mit Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses (Gemeinsamer Bundesausschuss) ab Januar müssen Praxisteams vermehrt mit dieser Patientengruppe rechnen. „Der Bedarf an UPS wird steigen, deshalb sollten alle Zahnärzt:innen in der Lage sein, eine Schienentherapie fachgerecht durchzuführen“, so Dr. Horst Kares, Saarbrücken, Koordinator der neuen Leitlinie. Um diesen Bedarf zu decken, brauche es mehr spezialisierte Praxen, äußerten Vorstand und Referent:innen unisono. Denn schon die korrekte Bissregistrierung ist eine Herausforderung für Mensch und Material, wie Dr. Dr. Jörg Schlieper, Hamburg, darlegte. Auch die Kenntnis über die verschiedenen Schienentypen und deren individuelle Einstellung sei essenziell. Daher hat die Fachgesellschaft das DGZS/APW-Curriculum „Zahnärztliche Schlafmedizin“ neu aufgelegt und ruft zur Teilnahme auf.
Spezialisierung als Chance
Dr. Claus Klingeberg, 1. Vorsitzender der DGZS aus Aerzen, stellte in seinem Beitrag heraus, dass die Spezialisierung auf diese neue Therapierichtung wettbewerbliche und auch wirtschaftliche Vorteile für Praxen mit sich bringe, wie sich z. B. in den USA zeige. Ein Netzwerk aus Schlafmedizinern, HNO-Ärzten und Pneumologen (den Überweisern) müsse zwar peu à peu aufgebaut werden, aber es lohne sich. „Machen Sie auf sich aufmerksam: Schreiben Sie Schlaflabore an, informieren Sie die Krankenkassen, halten Sie Vorträge!“, so sein Apell.
G-BA Beschluss aus zahnärztlicher und zahntechnischer Sicht
Mit dem Beschluss des G-BA im Februar 2021 wurde die Erstattungsfähigkeit für UPS bei Schlafapnoe (OSAS) als Zweitlinientherapie nach CPAP-Behandlung verabschiedet. Aktuell werden die Abrechnungsziffern festgelegt. Patienten, die unter „normalem Schnarchen“ leiden, können UPS zudem als Selbstzahlerleistung anfragen. Insgesamt begrüßen alle Beteiligten den Beschluss, da er einen Rahmen für die Therapie gebe und so die Versorgungsqualität verbessere. Auch stellt der GB-A klar: Sogenannte „Boil and Bite-Schienen“, also konfektionierte Schienen, die der Patient selbst anpasst, sind keine Option. Die anspruchsvolle Therapie muss in (zahn-)ärztlicher Hand liegen. Oliver Handwerk, Laborleiter des kieferorthopädischen Fachlabors Orthos aus Frankfurt am Main, bewertete den Beschluss aus zahntechnischer Sicht positiv, hat aber zwei Wünsche: Eine vereinfachte Abrechnung sowie eine Möglichkeit der zahntechnischen Zertifizierung für Labore – denn genau wie in den Praxen brauche es spezielles Know-how bei der laborseitigen Fertigung. Seit über 10 Jahren arbeitet Orthos mit UPS und berät bei der Auswahl des passenden Geräts sowie der Umsetzung des kompletten Workflows.
Leitlinie noch 2021
Angelehnt an den GB-A-Beschluss hat die DGZS gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften wie der DGSM eine S1-Leitlinie auf den Weg gebracht, die zeitnah erscheinen wird. Neben Anamnese und Anforderungen an die Schienen ist der sogenannte „Klinische Algorithmus“ für UPS das Herzstück der Leitlinie, den Autor Kares vorstellte. Bei Indikationsstellung für eine UPS geht der Algorithmus von der Aufklärung über die Abformung und 3D-Justierung, die Auswahl der Bauart und zahntechnische Herstellung bis hin zur Eingliederung in die Startposition. Besonders wichtig: Es dürfen nun keine Schmerzen oder Funktionseinschränkungen vorliegen. In der Eingewöhnungs- und der folgenden Titrationsphase sollte engmaschig kontrolliert und gegebenenfalls nachjustiert werden. Ebenso sind in der folgenden Therapiephase Recalls – auch beim Schlafmediziner! – unerlässlich.
Interessierte erhalten von den Fachberatern des Orthos-Teams Informationen zu einem breiten Spektrum an Schienen sowie dem Bestellprozess. Persönliche Beratung am Telefon: 069 / 71 91 000 oder online unter: orthos.de. Der Orthos-Seminarservice bietet Webinare und Präsenzseminare an.