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Mehr als 16 Millionen Deutsche haben eine Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen - Anzahl der Verträge seit 2008
Grafik: obs/PKV-Verband"

Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen ist im Jahr 2018 deutlich gewachsen. Nach den vorläufigen Geschäftszahlen der Privaten Krankenversicherung (PKV) nahm sie um etwa 343.000 Versicherungen oder plus 2,2 Prozent zu. Erstmals haben nun mehr als 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.

Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten Zahnzusatzversicherungen sowohl auf individueller Grundlage als auch über Gruppentarife im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung an. Allein im vergangenen Jahrzehnt ist die Gesamtzahl all dieser Versicherungen um etwa fünf Millionen oder 37 Prozent angestiegen (von 11,77 Mio. im Jahr 2008).

"Der Trend zu mehr privater Vorsorge ist ungebrochen", weiß Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung. "Es wäre daher gut, wenn der Gesetzgeber die steuerlichen Nachteile bei betrieblichen Krankenversicherungen beseitigt, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Zähne für den Ernstfall gut absichern können."

Seit 2013 wertet das Bundesfinanzministerium über den Arbeitgeber gewährten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Barlohn; die Beiträge müssen seitdem mit der Lohnabrechnung voll versteuert werden.

Schutz vor hohem Eigenanteil

Zahntarife sind die populärsten privaten Zusatzversicherungen. Mit ihnen können gesetzlich Versicherte die begrenzten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere beim Zahnersatz aufstocken. Sie erhalten - nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse - je nach Tarif z.B. einen prozentualen Zuschuss zur Rechnung oder zu den verbleibenden Kosten.

Ohne Zusatzabsicherung müssen gesetzlich Versicherte selbst bei der einfachsten Zahnersatz-Variante bis zu 50 Prozent der Kosten selbst tragen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Darüber hinaus können private Zusatzversicherungen weitere Leistungen mit abdecken, die die Gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht übernimmt - zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie für Erwachsene.

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