Marketingagenturen dürfen für Ärzte keine Löschungen beantragen
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Marketingagenturen dürfen nicht gegen negative Bewertungen auf Arztbewertungsportalen wie jameda vorgehen. Das Landgericht München sieht darin eine unerlaubte Rechtsdienstleistung. Das Urteil kommentiert Rechtsanwalt Matthias Hechler.