Mit Urteil vom 26.04.2018 (Az. 9 S 31/14, Abruf-Nr. 202631) hat sich das Landgericht (LG) Düsseldorf mit der Frage befasst, wer im privaten Krankenversicherungsverhältnis die Beweislast für die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung trägt. Das Urteil und die Konsequenzen werden im unten verlinkten Beitrag vorgestellt.