Latexhandschuhe: bitte nur ungepudert verwenden
Problematische Proteine
Die in Naturlatex enthaltenen Proteine können Allergien auslösen. Gepuderte Latexhandschuhe sind besonders gefährlich, da sich die Proteine am Puder anlagern. Beim An- und Ausziehen der Handschuhe werden die Allergieauslöser aufgewirbelt. So gelangen sie auch in die Umgebung und in die Atemwege.
Eine Latexallergie kann je nach Situation zu verschiedenen und unterschiedlich intensiven allergischen Kontaktreaktionen führen: von Juckreiz, Rötungen und Fließschnupfen bis hin zum lebensbedrohlichen allergischen Schock. Wie alle Allergien ist sie nicht heilbar.
Unter anderem in TRGS 401 geregelt
Für den Einsatz von Schutzhandschuhen im Arbeitsalltag gilt unter anderem die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen". Dort heißt es: "Werden aus hygienischen Gründen Einmalhandschuhe aus Latex eingesetzt, so darf der Proteingehalt 30 μg/g Handschuhmaterial nicht überschreiten. Einmalhandschuhe aus Latex dürfen nicht gepudert sein."
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Die TRGS 401 ist unter anderem auf der Website der BGW zu finden: unter www.bgw-online.de, Suchbegriff TRGS 401.
Mehr erfahren
Ausführlich informiert die BGW unter www.bgw-online.de/achtung-allergiegefahr über die Prävention von Latexallergien. Für viele Anwendungen bieten sich beispielsweise Handschuhe aus Kunstgummi oder Kunststoff an, die gar keine Latexproteine enthalten. Ferner gelangt man von dieser Internetseite auf Listen verträglicher Schutzhandschuhe.
Die BGW empfiehlt, auch bei latexfreien Handschuhen ungepuderte zu verwenden. Denn der Puder führt zu Mikroreibungen und verändert den physiologischen pH-Wert der Haut in Verbindung mit dem Schweiß in Handschuhen. Bei der Auswahl geeigneter Modelle helfen auch der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.