Das Landgericht Hamburg hat in seinem gestern verkündeten Urteil für mehr Klarheit bei Zahnarztpraxen, Dentallaboren und Abrechnungsdienstleistern bzgl. Partnerabrechnungsmodellen gesorgt. Das Landgericht Hamburg sieht das Partnerfactoring als unzulässig an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen.