as Arbeitszeugnis gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, weil Arbeitnehmer mit der Benotung und sonstigen Formulierungen nicht einverstanden sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat sich in einem aktuellen Urteil vom 09.11.2017 (Az. 5 Sa 314/17) zu den Anforderungen an ein Arbeitszeugnis geäußert. In der Urteilsbegründung heißt es zu verschiedenen Punkten: