Nimmt ein Arbeitnehmer länger Urlaub oder Elternzeit, gibt es meist eine klare Vertretungsregelung. Kunden oder Geschäftspartner, die sich per E-Mail bei ihm melden, erhalten dann oft eine Abwesenheitsnotiz mit dem Verweis auf Ansprechpartner. Doch was gilt, wenn ein Arbeitnehmer überraschend länger abwesend ist - etwa aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls - darf dann der Chef einfach auf sein Postfach zugreifen?