KZBV: Industrialisierung der Versorgung stoppen
Die Mitglieder der 5. Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als oberstes Beschlussorgan der 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland sehen die flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung ebenso wie die freie Zahnarztwahl und die freiberufliche Berufsausübung der Zahnärzteschaft durch versorgungsfremde Kapitalinvestoren akut gefährdet.
Zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ) in der Hand von versorgungsfremden Investoren:
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, dem mit dem ungebremsten Eintritt von versorgungsfremden Investoren in den Dentalmarkt eingeleiteten Systemumbau des Gesundheitswesens konsequent und wirkungsvoll zu begegnen.
Dazu müsse unter anderem die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für reine Zahnarzt-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden.
Dem Wunsch der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte entsprechend, die zunehmend oft in größeren Praxisformen und auch längere Zeit in einem Anstellungsverhältnis tätig sein wollen, wollen die Delegierten mit einer Öffnung der Anstellungsgrenzen in den Praxen begegnen. Damit sollen auch bestehende Wettbewerbsvorteile gegenüber reinen Zahnarzt-MVZ und Zahnarztketten angeglichen werden, die anders als die bewährten Praxisformen heute schon beliebig viele angestellte Zahnärzte beschäftigen dürfen.
Auch soll den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Option eingeräumt werden, Sicherstellungszuschläge zu zahlen, Strukturfonds einzurichten und Eigeneinrichtungen zu betreiben, um drohender Unterversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik wirkungsvoll zu begegnen.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2005 besteht die VV aus 60 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Eine schematische Abbildung zu den Aufgaben und der Zusammensetzung der Vertreterversammlung kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Sämtliche Beschlüsse der 5. Vertreterversammlung stehen in Kürze ebenfalls auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung.