Künstlersozialkasse: Werbehonorare über 450 Euro müssen angegeben werden
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Wichtig für Praxisinhaber, die sich bei ihrer Werbung von selbstständigen Profis helfen lassen: Wer die Abgabe an die Künstlersozialkasse unterschlägt (auch unwissentlich), dem drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.