Krankenversicherung darf Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler hinweisen
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Vermutet ein Krankenversicherer einen Fehler bei der zahnärztlichen Behandlung, darf er den Patienten darauf hinweisen und die Kostenübernahme verweigern, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln.