Korruption in Zahntechnik und Zahnmedizin – ein Titel, der nicht unterstellen soll, dass der Dentalsektor besonders korruptionsanfällig oder besonders korruptionsfest wäre. Vielmehr sollen die folgenden Ausführungen Besonderheiten aufzeigen, welche sich im Dentalbereich bei der möglichen Anwendung der zum 04.06.2016 in Kraft getretenen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ergeben. Voranzuschicken ist, dass die strafrechtliche Ahndung eines Verhaltens als „Ultima Ratio“ zu erfolgen hat. Demnach soll der zweiteilige Beitrag auch im Sinne einer Prävention dafür sensibilisieren, möglich Geschäftspraktiken zu überdenken und relevante wirtschaftliche Betätigung fortan ohne das Risiko möglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung neu zu ordnen.