Der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung von Pflegepersonal enthält auch Regelungen für Vertragszahnärzte: So soll die Verpflichtung von Pflegeheimen, Kooperationen mit Vertragszahnärzten zu schließen, verbindlicher ausgestaltet werden. Das heißt: engere Fristen, elektronische Kommunikation und Telemedizin.