Kinderuntersuchungshefte im Doppelpack
Durch das Zusammenwirken aller an dieser Kooperation beteiligten Partner erhalten Eltern von Neugeborenen in Hessen erstmals neben dem Gelben Heft nun auch zahnmedizinische Informationen, die vor allem zur Vermeidung frühkindlicher Karies beitragen sollen. Der durchsichtige Umschlag ist so konzipiert, dass bei aufgeschlagener Mappe in jedem der Hefte geblättert werden kann. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen können ihre Eintragungen vornehmen, ohne das jeweilige Heft herausnehmen zu müssen. Die Doppelabgabe der beiden Kinderuntersuchungshefte stellt als Gemeinschafts- und Pilotprojekt in dieser Form bundesweit eine Besonderheit dar.
„Hessen ist mit der Ausgabe des Doppelpacks der Kinderuntersuchungshefte Vor-reiter und setzt ein klares Zeichen: Eltern werden von Anfang an umfassend über die Vorsorgeuntersuchungen informiert“, sagte Staatsminister Kai Klose, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, heute bei einem Pressegespräch zur Vorstellung des Modellprojekts im Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel. „Mit den sich anschließenden kinder- und jugendärztlichen ´J-Untersuchungen´ sowie den weiteren zahnmedizinischen Untersuchungen stärken wir die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Es zeigt sich erneut, wie effektiv es ist, wenn Berufsgruppen, Verbände und Institutionen gut zusammenarbeiten. Gemeinsam sorgen wir dafür, Kindern ein gesundes und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen – für einen guten Start ins Leben!“
Seine Freude über das Gemeinschaftsprojekt bekundete auch Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Mit der kombinierten Abgabe des Gelben Hefts und des zahnärztlichen Kinderuntersuchungshefts schließt sich in Hessen ein wichtiger Kreis. Im Jahr 2016 wurden endlich auch zahnärztliche Untersuchungen im Gelben Heft verankert. Und nun erhalten Eltern neugeborener Kinder mit der neuen Mappe neben dem ärztlichen Kinderuntersuchungsheft auch wichtige zahnärztliche Informationen. Ich freue mich sehr über dieses hessische Kooperationsprojekt: Es eint Partner, die mit Blick auf das Kindeswohl einen gemeinsamen Weg beschritten haben.“
Dr. Ralf Moebus, Vorstand des Landesverband Hessen vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: "Eine engere Zusammenarbeit zwischen Zahnärzt*innen und Kinder- und Jugendärzt*innen für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wünschen sich alle Beteiligten. Dass nun für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten 3 zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den ersten 3 Lebensjahren und auf weitere 3 vom 4. bis 6. Lebensjahr bereits bei uns Kinder- und Jugendärztinnen mit dem Kinderzahnvorsorgeuntersuchungsheft hingewiesen wird, kann zu einer Verbesserung der Gesundheitsvorsorge insgesamt beitragen."
„Die Zusammenführung beider Kinderuntersuchungshefte unterstreicht den Wert einer ganzheitlichen Betrachtung der gesundheitlichen Entwicklung unserer Kinder“, hob Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft hervor. „Es wird hier etwas zusammengeführt, was zusammengehört.“
„Prävention ist insbesondere im Kindesalter wichtig, möglichst gut gelingt sie dann, wenn Ärztinnen und Ärzte interdisziplinär zusammenarbeiten“, sagte Dr. Eckhard Starke, stv. Vorstandsvorsitzender der KVH. „Genau deshalb begrüßen wir als Kassenärztliche Vereinigung Hessen die Doppelabgabe der Kinderuntersuchungshefte und die engere Verzahnung von Zahnärzten und Kinder- und Jugendmedizinern. Wir sind davon überzeugt, dass die Pädiater durch ihr vertrauensvolles Verhältnis zu den Kindern und Eltern entscheidend zur Zahngesundheit beitragen können. Die neue, übersichtliche Mappe mit beiden Heften ermöglicht in diesem Zusammenhang jederzeit einen schnellen Überblick“.
„Die Gesundheit von Kindern – und später auch von Erwachsenen – ist eng mit der Zahngesundheit verknüpft. Doch die Voraussetzungen werden im Kindesalter geschaffen“, stellte Dr. Wolfgang Seher, Arzt für Allgemeinmedizin und Vorsitzender der Bezirksärztekammer Frankfurt, fest. „Wie in den meisten Lebensbereichen hängt die Mundgesundheit von der Entwicklung der richtigen Routine oder Gewohnheiten ab. Frühes und regelmäßiges Zähneputzen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Vor allem aber ist es wichtig, Kinder zu gesunder Ernährung hinzuführen. Hier kommt es darauf an, dass Ärzte, Zahnärzte und Eltern zusammenarbeiten.“
„Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft ist seit Jahren ein Erfolgsmodell“, sagte Dr. Antje Köster-Schmidt, Referentin u. a. für Prophylaxe im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen. „Es führt die Erfahrung und das Wissen aus jahrzehntelanger Gruppenprophylaxe und die individuellen Vorsorgeleistungen in unseren Praxen zusammen. Die jetzt startende Doppelabgabe beider Untersuchungshefte in einer praktischen Mappe bietet ein optimales Angebot, die ärztliche und die zahnärztliche Vorsorge für die Gesundheit der hessischen Kinder von Geburt an umzusetzen.“
Auch der Landesverband der Hessischen Hebammen e. V. begrüßt die Doppelabgabe ausdrücklich: „Durch die Bündelung ist nun gesichert, dass alle Familien den gleichen Zugang zu Informationen erhalten“, sagte Susanne Otte-Seybold, 2. Vorsitzende im Landesverband. „Damit erfahren sie weitere zuverlässige Unterstützung, welche ihnen hilft, sich mit dem gesunden Aufwachsen ihres Babys vertraut zu machen.“
Hinter dem Gemeinschaftsprojekt der kombinierten Abgabe stehen:
- Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Landesverband Hessen
- Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG)
- Landesärztekammer Hessen (LÄKH)
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH)
- Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)
Hintergrund des gemeinsamen Projekts …
ist die seit 1. September 2016 geltende Kinder-Richtlinie, die u. a. eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten vorsieht. Das Gelbe Kinderuntersuchungsheft als Bestandteil dieser Richtlinie enthält seitdem auch Ver-weise zum Zahnarzt. Umgekehrt enthält das zahnärztliche Kinder-untersuchungsheft, das Eltern in Hessen bisher von Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Hebammen erhielten, nun auch Hinweise auf die ärztlichen U-Termine.