Bei einer 56-jährigen Patientin wurden in Vollnarkose im Krankenhaus 9 von 11 nicht mehr vitalen Zähnen gezogen. Die Patientin konnte keine Lokalanästhesie vertragen und wurde daher unter Vollnarkose operiert. Der operierende Kieferorthopäde hatte vom behandelnden Zahnarzt vor der Operation eine Anweisung erhalten, dass sämtliche Zähne gezogen werden sollten. Das sei der Wunsch der Patientin. Die Anweisung des Zahnarztes erreichte den Kieferorthopäden jedoch nicht, so dass er die beiden restlichen Zähne nicht zog. Daraufhin verklagte die Patientin den Operateur wegen „absprachewidriger“ Behandlung und verlangte 10.000 Euro.