Zum Inhalt springen

Keine kosmetische Zahnbehandlung auf Versicherungskosten

Bild: shutterstock / Maksym Poriechkin

Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen, so muss die Unfallversicherung hierfür nicht aufkommen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

41. Internationale Dental-Schau - IDS 2025

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events