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KBV zum TSVG: Einige gute Ansätze, aber Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung verpasst

Bild: Bigstockphoto / SD Fotografie

Gestern hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sieht im Gesetz einige gute Ansätze, kritisiert in einer ersten Reaktion aber eine überbordende Detailregelung und den fehlenden Mut zum Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung.

„Noch mehr Arbeit und Leistungen kann es nur geben, wenn diese auch bezahlt werden. Diese eigentlich simple Erkenntis ist mit dem TSVG nun erstmals von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Gesetzesform gegossen worden. Das erkennen wir ausdrücklich an“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin in einer ersten Stellungnahme. „Wie viel Geld mehr es am Ende sein wird, weiß heute allerdings noch niemand. Erst muss sich zeigen, ob die vielen Einzelmaßnahmen überhaupt die beabsichtigte Wirkung erzielen“, führte er aus. Besser wäre es aus Sicht der Ärzteschaft gewesen, statt der komplizierten kleinteiligen Regelungen einfach die Grundleistungen zu entbudgetieren, sagte Gassen weiter. Die KBV habe hierzu exakte Berechnungen vorgelegt. „Doch offensichtlich haben in der Politik die Mehrheiten und der Mut zu diesem konsequenten Schritt gefehlt“, resümmierte der KBV-Chef. Er kritisierte, dass das Gesetz massiv in Praxisabläufe eingreift. „Mehr Regeln und mehr Gängelung für den Praxisalltag bringt das Gesetz mit sich“, so Gassen.

Zum Vorhaben des Gesetzgebers, die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 mit den Terminservicestellen ab 2020 zu kombinieren, erklärte Gassen: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV haben bereits sehr gute Vorarbeiten geleistet. Wir sind gut aufgestellt und werden dafür sorgen, dass die knappe Ressource Arzt optimal eingesetzt wird.“

„Es ist Fakt, dass die Arztzeit immer weniger wird. Das lässt sich plastisch an unserer Arztzeituhr ablesen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Er betonte: „Beim Ausbau der Terminservicestellen ziehen KVen und KBV an einem Strang. Der bundesweite Ausbau erfolgt in enger Abstimmung mit den KVen.“

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, ging auf die neuen Aufgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ein. „Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten erkannt hat. Es ist folgerichtig, dass sie der KBV die Kompetenz zubilligt, entsprechende Standards festzulegen. Wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen – selbstverständlich in Abstimmung mit allen Betroffenen und einschlägigen Experten.“

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