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Jameda durfte negative Bewertung eines Zahnarztes wieder veröffentlichen

Bildquelle: Freepik / Photoroyalty

Im Urteilsfall klagte ein Zahnarzt aus Bayreuth gegen eine Online-Bewertung mit der Durchschnittsnote 4,4. Unter der Überschrift „Ich kann Herrn Dr. … nicht weiterempfehlen“ schrieb der Patient: „Ich war mit der Behandlung von Dr. … nicht zufrieden. Freundlich war er, allerdings hatte ich das Gefühl, dass er mehr an meinem Geld als an meinem Wohl interessiert ist. Ich kann ihn daher nicht empfehlen und werde mir einen neuen Arzt suchen.“

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