Ja, nein, vielleicht oder doch ganz anders? - Hygienepauschale für Zahnarztpraxen
„Kein Grund zur Freude“, stellt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, dazu fest. „Offenbar hat man sich die Winkelzüge der Politik mit der COVID-19 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zum Vorbild genommen, bei der die Zahnärzteschaft ’hinten runtergefallen’ ist. Schlechte Vorbilder machen anscheinend Schule“. Auch wenn man sich eines Besseren besonnen habe, sei die Absenkung nicht gerechtfertigt. Zudem sei dieses Agreement zur Abweichung von den Vorschriften des Zahnheilkundegesetzes nicht rechtssicher. Allerdings sei damit die Notwendigkeit eines Kostenausgleichs für die unabwendbaren Maßnahmen grundsätzlich anerkannt worden, und zwar mindestens so lange, wie der Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht aufgehoben habe.
„Alle Praxen müssen ihren Mehraufwand betriebswirtschaftlich kalkulieren und geltend machen. Und zwar entweder durch Anhebung des Steigerungsfaktors wegen besonderer Umstände der Leistungserbringung oder durch den Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung“, führt Schrader aus. Der Königsweg sei die individuelle Kalkulation von Kosten und Aufwand in der konkreten Praxissituation.