Investoren-MVZ: Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Darüber hinaus wird das BMG „um Prüfung gebeten“, ob zur Begrenzung des Expansionskurses der Investoren für die iMVZ „ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das (gründungsberechtigte) Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk“ geschaffen wird.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diesen Vorstoß und warnt erneut vor dem Ausverkauf und der Industrialisierung des deutschen Gesundheitswesens:
„Zahnmedizin unter Umsatzdruck von renditeorientierten Firmen bedeutet oft Überversorgung und Qualitätsverlust. Zudem gibt es unmittelbare Auswirkungen auf den Patientenschutz, da die iMVZ meist nicht der Berufsaufsicht der Zahnärztekammern unterliegen. Kontrolle und Durchsetzung der zahnärztlichen Berufspflichten sind damit kaum möglich“, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert.
„Die Gefahr der Vergewerblichung der Zahnmedizin wurde viel zu lange von der Politik in seiner ungebremsten Dynamik unterschätzt. Dass einige Firmen jetzt sogar meinen, Zahnheilkunde ohne Zahnärztinnen und Zahnärzte anbieten zu können, wie namentlich in sogenannten „Aligner-Shops“, ist ein weiterer Ausdruck dieser bedrohlichen Entwicklung. Es ist jetzt sofortiges Handeln nötig, bevor wir vor festgefahrenen Zuständen stehen und diese Gesellschaften Bestandsschutz beanspruchen. Der einstimmige Beschluss der GMK ist ein starkes Signal an Gesundheitsminister Lauterbach, dieses Thema nun kraftvoll anzugehen, bevor es zu spät ist und eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt irreversiblen Schaden nimmt.“